Liebe Skihaserl,
nachfolgend findest Du/Ihr die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Skigaudi (nachfolgend „AGB“) der Freisinger Landstraße 25, 85748 Garching bei München (nachfolgend “Skigaudi-Crew”). Die Spirit Crew GmbH wurde von der Skigaudi-Crew gegründet, um für den mittlerweile großen Skope der Skigaudi, nicht persönlich haftend für die Umsätze und entsprechender Eventualitäten einstehen zu müssen. Wir haben dies gemacht um euch gleichzeitig Sicherheit bei euren Planungen zu geben und das Ganze Vorhaben auf rechtlich solide Füße zu stellen. Grundsätzlich glauben wir nicht, dass es zu irgendwelchen Problemen während der geilen Gaudi kommen wird, da dies noch nie der Fall war. Wir freuen uns wie ihr riesig auf die anstehende Ausfahrt und wollen den Skigaudi Spirit weiter spreaden. Ihr wisst, dass wir alles in unserer Macht stehende tun werden um für jedes Problem auch eine Lösung zu finden und für euch während und vor der Gaudi da zu sein. Bitte verzeiht uns das „formale deutsch“ in den folgenden Absätzen das Ganze ist nicht auf unserem Mist gewachsen. Bitte lest alles aufmerksam durch, da sie wichtige Informationen für das Verhältnis zwischen Dir (nachfolgend „Teilnehmer“ genannt) und uns enthalten. Die Spirit Crew GmbH ist als Reiseveranstalter der Skigaudi verantwortlich für die Abwicklung der Buchung und Durchführung der Reise. Außerdem werden Reiseleistungen anderer Leistungsträger angeboten und vermittelt, bei welchen der Vertrag stets mit dem jeweils angegebenen Leistungserbringer (Leistungsträger) unter Berücksichtigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers zustande kommen.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Reiseanmeldung bietet der Teilnehmer der Skigaudi-Crew den Abschluss eines Reisevertrags, aufgrund der in den aktuellen Reiseausschreibungen und ergänzenden Informationen der Skigaudi-Crew genannten, bindenden Leistungsbeschreibungen und Preise, verbindlich an. Die Buchung kann nur auf elektronischem Weg erfolgen. Bei Buchungsanfrage bestätigt die Skigaudi-Crew den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar. Der Vertrag kommt erst mit dem Zugang der Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) der Skigaudi-Crew zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Skigaudi-Crew dem Teilnehmer eine Email übermitteln. 1.2. Der Teilnehmer muss für seine eigenen Verpflichtungen einstehen, die er/sie aus der Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung (siehe u.a. Buchungsformular) übernommen hat. 1.3. Das Mindestalter für die Teilnahme an der Skigaudi beträgt 18 Jahre. Für Reiseteilnehmer, die zum Buchungszeitpunkt das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine Teilnahme nicht möglich. 1.4. Weicht die Reisebestätigung von der Skigaudi-Crew vom Inhalt der vom Teilnehmer gesendeten Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot der Skigaudi-Crews vor, an das wir uns 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden halten, und das der Teilnehmer innerhalb der Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen kann.
2. Zahlung des Reisepreises
2.1. Bei Vertragsschluss ist der Reisepreis unverzüglich über die von der Ticketing Plattform bereitgestellten Zahlungsmethoden zu entrichten. Eine Zahlung auf Rechnung ist nicht möglich.
2.2. Mit der Ticketreservierung verpflichtet sich die Reservierende Person zum Kauf eines Tickets, wenn die Reise wie geplant stattfinden kann. Bei Stornierung der Reservierung gelten die Stornierungsbedingungen aus Paragraph 5.1. ff. Bei Verschiebung der Reise behält die Reservierung ihre Gültigkeit. In diesem Fall ist eine kostenfrei Stornierung bis zum 31.12. möglich.
2.3. Liegen zwischen Buchung und Reiseantritt weniger als 8 Wochen, wird der Reisepreis sofort in voller Höhe fällig. Bei Buchungen ab 14 Tage vor Abreise ist die Zahlung nur per Kreditkarte möglich.
2.4. Wenn die Zahlungen nicht zu den vereinbarten Terminen geleistet werden und wir deshalb mahnen müssen, sind wir berechtigt, eine Mahnkostenpauschale bzw. ein Serviceentgelt in Höhe von 20,00 € zu verlangen.
2.5. Für den Fall, dass wir insolvent werden, ist sichergestellt, dass den Teilnehmern diejenigen Leistungen ersetzt werden, wegen derer keine Gegenleistung erfolgte. Durch Erhalt des Reisepreissicherungsscheins wird im Falle der Insolvenz ein unmittelbarer Anspruch gegen die Insolvenzversicherung begründet.
2.6. Sollte trotz angemessener Nachfristsetzung die Anzahlung nicht vorgenommen werden oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt sein, so ist der Veranstalter berechtigt, den Reisevertrag aufzulösen. Der Veranstalter kann eine Entschädigung verlangen. Die vollständige Zahlung des Reisepreises ist Voraussetzung für die Aushändigung der Reiseunterlagen.
3. Leistungen
3.1. Unsere Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen und den allgemeinen Hinweisen, sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben der Reisebestätigung.
3.2. Gepäck wird im normalen Umfang befördert, dies bedeutet pro Person maximal einen (1) Koffer oder Reisetasche (die maximalen Gepäckmasse sind 80x40x40 cm) und ein (1) Handgepäckstück. Aufgrund des begrenzten Stauraums können wir die Beförderung von Hartschalenkoffern nicht gewährleisten. Gepäck und sonstige mitgebrachte Sachen sind beim Ein-, Um- und Aussteigen vom Reisenden selbst zu beaufsichtigen. Sperriges Gepäck muss vor der Reise angemeldet werden (natürlich sind Skier einkalkuliert). Für die Mitnahme können extra Kosten entstehen. Über die Mitnahme entscheidet die Skigaudi-Crew.
3.3. Die Durchführung der von der Skigaudi-Crew oder durch die vor Ort vertretenen Dienstleister angebotenen Ausflüge, kann nur unter dem Vorbehalt erfolgen, dass die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. 3.4. Die im Rahmen der durch Reisen der Spirit Crew GmbH im Auftrag des Reiseteilnehmers vermittelten, vertragsfremden Leistungen, sind nicht Bestandteil des Reisevertrages. Erbringt der Veranstalter als Skigaudi-Crew Fremdleistungen soweit in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hingewiesen wird, haftet der Veranstalter daher nicht für Durchführung dieser Fremdleistungen. Eine etwaige Haftung regelt sich in Fällen nach den Bedingungen des vermittelten Unternehmens, die dem Reisenden übermittelt werden. 3.5 Nimmt ein Reisender einzelne Leistungen, die ordnungsgemäß angeboten und ausgeführt wurden, aus Gründen, die vom Reisenden zu vertreten sind nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Reisepreises.
4. Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Der Veranstalter kann bis zum 14. Tag vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. 4.2. Wird die Reise in Folge – bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer – höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Skigaudi-Crew als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von beiden Seiten zur Hälfte zu tragen. 4.3. Der Veranstalter ist berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig und die nicht vom Skigaudi-Crew herbeigeführt werden, sind nur zulässig, soweit diese Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. 4.4. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Teilnehmern über eine zulässige Reiseabsage oder eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten. 4.5. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen in dem Umfang möglich, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen pro Kopf bzw. Sollte dies der Fall sein, wird der Teilnehmer unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5% des Reisepreises oder bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch den Veranstalter, die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise aus seinem Angebot ohne Mehrpreis für den Teilnehmern anzubieten. Der Teilnehmer ist verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach Erhalt der Änderungsmitteilung der Skigaudi- Crew gegenüber geltend zu machen. Hierzu wird die Schriftform empfohlen.
5. Rücktritt und Umbuchung der Teilnehmern
5.1. Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Skigaudi-Crew. Die Rücktrittserklärung ist schriftlich einzureichen. 5.2.1 Im Falle des Rücktritts können wir eine pauschale Stornogebühr verlangen, die sich bei unseren Reisen nach folgenden Prozentsätzen pro Person vom Reisepreis berechnet: Maßgebend für den Reiserücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Reiserücktrittserklärung beim Reisveranstalter. Die Stornogebühr wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung der Teilnehmern wie folgt berechnet: Stornogebühren: Bis 120 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises (mindestens 20€/ Person) 119- 60 Tage vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises 59- 30 Tage vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises 29- 15 Tage vor Reisebeginn: 70% des Reisepreises Ab 14 Tage vor Reisebeginn: 100% des Reisepreises Eine gültige Stornierung ist nur per Email an support@spirit-crew.de, unter Angabe eures vollständigen Namens, Geburtsdatum, eurer Ticketnummer(n) und eurer IBAN, auf die das rückzuerstattende Geld überwiesen werden soll, möglich. Bitte beachtet, dass eine Rückerstattung aus Sicherheitsgründen nur auf ein Konto des Reiseteilnehmers erfolgen kann. 5.2.2. Die Skigaudi-Crew überweist spätestens innerhalb von sechs Wochen nach der Reise den zu erstattenden Betrag auf das angegebene Konto. 5.3. Gebuchte Skitickets und Events werden soweit möglich erstattet. 5.4. Die Skigaudi-Crew behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist der Skigaudi-Crew verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 5.5 Bei Nichtantritt der Reise erlischt der Anspruch auf den gebuchten Platz. 5.6 Der Veranstalter ist berechtigt, den durch den Rücktritt des Teilnehmer frei werdenden Reiseplatz anderweitig zu besetzen. 5.7 Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen, worauf auch bei Abschluss des Reisevertrages nochmals hingewiesen wird. 5.8. Umbuchung: Ein Anspruch des Teilnehmers nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart besteht nicht. Änderungen zu den oben genannten Fristen(5.2.) können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 5.2. bei gleichzeitiger Neubuchung vorgenommen werden. 5.9. Ersatzperson: Bis zwei Tage vor Reisebeginn kann sich der Teilnehmer bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Der Veranstalter kann dem Wechsel in der Person der Reisenden widersprechen, wenn durch die Teilnahme des Dritten Mehrkosten entstehen oder wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder inländische bzw. ausländische gesetzliche Vorschriften einer Teilnahme entgegenstehen. Hierfür wird euch nichts in Rechnung gestellt. Rücktritt und Kündigung durch die Skigaudi-Crew ist möglich.
Der Veranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Veranstalter vom Reisenden gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Reisender in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Der Veranstalter behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
6. Haftung
6.1. Der Skigaudi-Crew haftet für eine gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung.
7. Beschränkung der Haftung
7.1. Die vertragliche Haftung des Skigaudi-Crews für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Skigaudi-Crew für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 7.2. Der Skigaudi-Crew haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. (z.B. Zusatzbuchungen, die von örtlichen Leistungsträgern ausgeführt werden). Die Teilnahme erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr da es sich bei Skireisen und Snowboard Ausfahrten um Reisen mit erhöhtem Risiko handelt. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Skigaudi-Crew ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
8. Haftungsausschluss
Keine Haftung besteht bei Einbruch oder Diebstahl. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reisegepäck- und Reiseunfallversicherung. Der Teilnehmer haftet für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird.
9. Vertragsobliegenheiten und Hinweise
9.1. Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, hat der Teilnehmer nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des Schadenersatzes, wenn er es nicht schuldhaft unterlässt, einen aufgetretenen Mangel während der Reise dem Veranstalter anzuzeigen. 9.2. Der Teilnehmer darf bei einem Mangel nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen, wenn er dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumt. Einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse des Teilnehmern geboten ist.
9.3. Eine Mängelanzeige nimmt die Reiseleitung entgegen. Sollte der Teilnehmer diese wider Erwarten nicht erreichen können, oder sollte eine Reiseleitung nicht Bestandteil des Reisevertrags sein, so sollte der Teilnehmer sich bitte direkt an die Skigaudi-Crew wenden. 9.4. – 9.5. Gewährleistungsansprüche hat der Teilnehmer nach dem Gesetz innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende am Sitz der Skigaudi-Crew, Spirit Crew GmbH Freisinger Landstraße 25, 85748 Garching bei München, geltend zu machen. Eine Anmeldung der Ansprüche bei Dritten (z.B. Busunternehmen, Skiliftbetreiber, Hotelbetreiber) genügt nicht. Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Im Interesse des Reisenden und aus Beweissicherungsgründen wird eine schriftliche Mitteilung empfohlen. 9.6. Ansprüche aus dem Reisevertrag können nur durch den Reisenden selbst geltend gemacht werden. Eine Abtretung dieser Ansprüche ist unzulässig. Der Teilnehmer muss Ansprüche aus dem Reisevertrag innerhalb eines Monats nach dem vereinbarten Reiserückkehrdatum bei der Skigaudi-Crew geltend machen. Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmer Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche verjähren nach 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise vertragsgemäß endet. 9.7. Ausschluss: Der Veranstalter erwartet, dass der Teilnehmer die Sitten, Gebräuche und Gesetze des Gastlandes respektiert. Sollte der Teilnehmer gegen sie verstoßen, gibt der Teilnehmer dem Veranstalter die Möglichkeit, ihn nach schriftlicher Abmahnung im Wiederholungsfall, ohne Erstattung des Reisepreises, von der weiteren Reise auszuschließen. Bei groben Verstößen (z.B. Straftaten, wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwilliger Sachbeschädigung usw.) kann auch ein sofortiger Ausschluss von der Reise in Betracht kommen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers. Das gleiche gilt auch, wenn der Teilnehmer das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt.
10. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
10.1. Die Skigaudi-Crew steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Auf die Erfordernisse für Angehörige eines anderen Staates wird der Veranstalter hinweisen, sofern die Zugehörigkeit der Reisenden zu einem anderen Staat erkennbar ist. Die Skigaudi-Crew übernimmt keine Haftung für Nachteile, die sich aus der Nichtbeachtung obiger Vorschriften ergeben. 10.2. Die Skigaudi-Crew haftet nicht für die Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung. 10.3. Ein Reisender, der bei Reiseantritt oder während der Reise nicht über vollständige und ordnungsgemäße Reisepapiere verfügt, kann von der Reise ausgeschlossen werden. Aufwendungen können in diesem Fall nicht erstattet werden. 10.4. Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern sehr streng gehandhabt.
11. Wirksamkeit
Mit Erscheinen einer neuen Reiseausschreibung erlischt automatisch die Wirksamkeit der Bedingungen und der Preise der vorherigen Reiseausschreibung.
12. Allgemeines
12.1. Der Reisende kann die Skigaudi-Crew nur an deren Sitz verklagen. 12.2. Für Klagen der Skigaudi-Crew gegen den Teilnehmern ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der Skigaudi-Crew maßgebend. 12.3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. 12.4 Die personenbezogenen Daten, die Du uns zur Verfügung stellst, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Wir möchten Dich darüber hinaus zukünftig schriftlich über aktuelle Angebote informieren, soweit nicht für uns erkennbar ist, dass Du dies nicht wünschst. Wenn Du im Zusammenhang mit der Buchung der Skigaudi Deine E-Mail-Adresse angibst, können wir auch diese verwenden, um Dir mit der Skigaudi im Zusammenhang stehende oder ähnliche Dienstleistungen von der Skigaudi-Crew zu übersenden. Solltest Du die Zusendung von Informationen nicht wünschen, findest Du die Möglichkeit zur Abmeldung im Bereich „Datenschutz“ oder unter der unten genannten Anschrift des Veranstalters. Soweit wir uns zur Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten externer Dienstleister außerhalb der EU bzw. des EWR (sog. Drittländer ohne angemessenes Datenschutzniveau) bedienen, wird der Schutz Deiner personenbezogenen Daten durch die Vereinbarung der sogenannten „EU- Standardvertragsklauseln“ abgesichert.
13. Veranstalter der Skigaudi
Alle Ansprüche bitte an: Spirit Crew GmbH, Freisinger Landstraße 25, 85748 Garching bei München